Die Rechtsanwaltskammer hat mir am 10.02.2016 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

 

Der Überblick im Arbeitsrecht wird durch eine komplexe Anzahl an Gesetzen, Rechtsvorschriften und Tarifnormen erschwert. Ausgangspunkt ist aber jedes Mal der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Egal, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind: Die Zeiten, wo ein "Wort noch ein Wort" und ein "Handschlag noch ein Handschlag" waren, sind vorbei. Nicht zuletzt auch die wirtschaftliche Situation in Deutschland bedingt, dass so manches vertrauensvoll eingegangene Arbeits­verhältnis vor einem der unzähligen Arbeitsgerichte in Deutschland endet.

 

Dann heißt es: Gut vorbereitet sein!

 

  • Ist der Arbeitsvertrag wirksam befristet worden?
  • Sind die Klauseln wirksam und halten der AGB-Kontrolle statt?
  • Ist die Abmahnung rechtswirksam formuliert?
  • Bestehen die Lohnansprüche?
  • Ist die Betriebsbedingtheit der Kündigung tatsächlich gegeben?
  • Ist die Sozialauswahl ordnungsgemäß vorgenommen worden?
  • und, und, und...

 

"Vor Gericht und auf hoher See..."

jeder kennt dieses Sprichwort. Aber das sprichwörtliche Schicksal lässt sich oftmals beeinflussen, wenn man mit der notwendigen kompetenten Beratung unliebsame Überraschungen vor Gericht vermeiden kann.

 

Als anwaltlicher Dienstleister kenne ich das Arbeitsrecht von beiden Seiten. Die Rechts­anwalts­kanzlei Kaspar verfügt über langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten, Geschäftsführern, Arbeit­gebern und Betriebsräten.



Für Arbeitgeber und Betriebsräte

Für Arbeitgeber und Betriebsräte bietet die Kanzlei Ihnen den besonderen Service der "Vor-Ort-Besuche". Sparen Sie sich lästige Anfahrtswege oder Wartezeiten. Ich komme zu Ihnen!

 

Arbeitgebern biete ich zudem Beratungsverträge im außergerichtlichen Bereich an. Sie haben die Möglichkeit eine monatliche Pauschale zu vereinbaren und meine anwaltlichen Beratungs­leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Gebühr für einen solchen Vertrag stimmen wir im Vorfeld je nach Ihren individuellen Bedürfnissen ab und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

 

Nutzen Sie meine Kompetenz für Ihre Ziele!



Der Betriebsrat als Betriebspartei und Interessenvertreter der Arbeitnehmer

Im Ausland oft nur mit einem Kopfschütteln bestaunt, ist es in Deutschland lobenswerte Gesetzeslage, dass in Betrieben mit in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden kann. Die Wahl darf durch niemanden behindert oder beeinflusst werden.

 

Der Betriebsrat als "Enfant terrible" des Arbeitgebers. Das muss nicht sein und ist auch vom Gesetzgeber keineswegs gewollt.
Im Gegenteil: Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber und den Betriebsrat sogar zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle des Betriebes.

 

Häufig führen Unkenntnis der grundlegenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu einer betrieblichen Situation, die diesem Gesetzeszweck widerspricht und zu oft unnützen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat führt, die im Ergebnis niemandem nutzen.

 

Ich biete Schulungen für Betriebsräte und vermittele Ihnen das notwendige Rüstzeug, den vielseitigen und interessanten Anforderungen der Betriebsratstätigkeit gerecht zu werden. Ob zum Individual- oder Kollektivarbeitsrecht.

 

In der Zeit der regelmäßigen Betriebsratswahlen biete ich zudem Schulungen für Wahl­vorstände zu allen Fragen einer ordnungsgemäßen und anfechtungssicheren Durchführung der Wahl an.

 

Sollte sich eine Streitigkeit mal nicht vermeiden lassen, unterstütze ich Betriebsräte bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder vor der Einigungsstelle.

Die Kosten sind im Rahmen der gesetzlichen Regelung erstattungsfähig.

 

Ich verfüge über Erfahrung bei der Vertretung und Beratung von Betriebsräten, z.B. aus dem Pflegewesen, dem Einzelhandel und der Finanzbranche.