Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist das Versicherungsrecht. Die Rechtsanwaltskammer hat mir am 18.04.2012 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht zu führen.

 

Das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist in der Regel erst dann von Relevanz, wenn es zum Streitfall darüber kommt, ob der Versicherer tatsächlich im Schadensfall eintrittspflichtig ist. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber in dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) eine juristische Spezialmaterie erstellt, aus dem sich diese besonderen Rechte und Pflichten ergeben. Meinungsverschiedenheiten gibt es oft bei der Frage, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt, oder zum Umfang der Leistung.

 

Ich berate und vertrete Sie, wenn Sie z.B. Fragen zur Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeug­versicherung, Lebens­versicherung, Unfall­versicherung und Privaten Kranken­versicherung haben oder wenn Sie berechtigten Einspruch gegen die Entscheidung Ihrer Berufsunfähigkeits­versicherung oder Ihrer Lebensversicherung einlegen möchten.

Einen Schwerpunkt bildet auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungs­unternehmen, z. B. bei Verkehrs­unfällen.

 

Auch die Klärung, ob man unterversichert oder sogar überversichert ist, gehört zu den Aufgabengebieten des Rechtsanwalts. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung und Kompetenz des Juristen. Ich berate Sie auch umfassend über die Auslegung von Versicherungsbedingungen und Klauseln.