Das Wirtschaftsrecht umfasst im Wesentlichen alle Vorschriften, die die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen und freien Berufe sowie Einzelpersonen betreffen. Das Wirtschaftsrecht beinhaltet zum einen alle Lenkungsvorschriften, zum anderen aber auch die insbesondere für die Unternehmen bedeutenden Rechtsregeln untereinander.

 

Die Kanzlei Kaspar vertritt Unternehmen und Betriebe beispielsweise bei der Unter­nehmens­gründung, dem Abschluss und der Gestaltung von Gesellschafts­verträgen und anderen vertragsrechtlichen Fragestellungen, bei verwaltungs­rechtlichen und behördlichen Ange­le­gen­heiten von Unternehmen, in Fragen der Beendigung und Liquidierung von Unternehmen und bei der Geltendmachung von Erfüllungs­ansprüchen.

Die Kanzlei bietet dabei Personengesellschaften wie auch Kapitalgesellschaften eine umfang­reiche Beratung. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit dem Mandanten Strategien entwickelt.

Die Vertretung der Interessen durch Rechtsanwalt Frank Kaspar erfolgt außergerichtlich und gerichtlich.

 

In das Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht fallen Themen wie Vertrags­verhandlung, Vertrags­gestaltung, Unternehmens­kauf, Unternehmens­konzeptionen, Unternehmens­gründung, Gesell­schafter­wechsel, Haftungs­fragen, Gründung einer Gesell­schaft, Fusion und Ausgliederung von Gesell­schaften, Erstellung von Jahres­abschlüssen und Fragen zur Buch­haltung.

Durch meine Erfahrungen in der Wirtschaftsprüfung kann ich Ihnen eine qualifizierte Beratung bieten.