Das Wirtschaftsrecht umfasst im Wesentlichen alle Vorschriften, die die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen und freien Berufe sowie Einzelpersonen betreffen. Das Wirtschaftsrecht beinhaltet zum einen alle Lenkungsvorschriften, zum anderen aber auch die insbesondere für die Unternehmen bedeutenden Rechtsregeln untereinander.
Die Kanzlei Kaspar vertritt Unternehmen und Betriebe beispielsweise bei der Unternehmensgründung, dem Abschluss und der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und anderen vertragsrechtlichen Fragestellungen, bei verwaltungsrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten von Unternehmen, in Fragen der Beendigung und Liquidierung von Unternehmen und bei der Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen.
Die Kanzlei bietet dabei Personengesellschaften wie auch Kapitalgesellschaften eine umfangreiche Beratung. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit dem Mandanten Strategien entwickelt.
Die Vertretung der Interessen durch Rechtsanwalt Frank Kaspar erfolgt außergerichtlich und gerichtlich.
In das Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht fallen Themen wie Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Unternehmenskauf, Unternehmenskonzeptionen, Unternehmensgründung, Gesellschafterwechsel, Haftungsfragen, Gründung einer Gesellschaft, Fusion und Ausgliederung von Gesellschaften, Erstellung von Jahresabschlüssen und Fragen zur Buchhaltung.
Durch meine Erfahrungen in der Wirtschaftsprüfung kann ich Ihnen eine qualifizierte Beratung bieten.