Die Teilnahme am Straßenverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens. Ob als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer: Schnell ist man verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. In diesen Fällen ist es ratsam, schnellstmöglich einen Anwalt zu kontaktieren, um Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner oder dem Versicherer geltend zu machen.

Nur so lässt sich gewährleisten, dass Ihre Interessen bei der Verfolgung von Schadens­ersatz- und Schmerzens­geld­ansprüchen bestmöglich vertreten werden. Die Anwaltskosten des unverschuldet in einen Verkehrs­unfall verwickelten Mandanten sind erstattungsfähig und werden von der Versicherung des Unfall­verursachers getragen.

 

Ich stehe Ihnen auch anwaltlich zur Seite, wenn gegen Sie ein Straf- oder Bußgeld­verfahren eingeleitet wurde. Hier vertrete ich Sie sowohl gerichtlich als auch außer­gerichtlich vor den Strafverfolgungs­behörden.